Nationalismus

In den Jahren nach 1830 stärkte sich die Macht der nationalliberalen Bewegungen in Dänemark, auch angefacht von der Februarrevolution (Frankreich) und Märzrevolution (Deutsche Revolution) 1848/1849. Der amtierende König Friedrich VII. Karl Christian folgte den liberalen Tendenzen im Land und ließ – wohl auch im Sinne seiner eigenen politischen Passivität – eine künftige Gesamtstaatsverfassung (inklusive Schleswig und Holstein) ausarbeiten.

In Zuge dessen ergaben sich Spannungen zwischen den nationalliberalen Gruppierungen um die Stellung des Herzogtums Schleswig – die dänischen Nationalliberalen strebten nach der Integration des Herzogtums in das Königreich, während die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner einen unabhängigen Bundesstaat wünschten -, die zum Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848 bis 1851), auch als Dreijahreskrieg bekannt, führten. Das Londoner Protokoll vom 08. Mai 1852, ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen England, Frankreich, Russland, Preußen, Österreich, Schweden und Dänemark, verankerte die Vollständigkeit des dänischen Gesamtstaates, also die Personalunion von Dänemark und den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, woraus auch die Änderung der Erbfolge in den deutsche Lehen Lauenburg und Holstein resultierte. Weiterhin sind die Herzogtümer gemäß dem Londoner Protokoll als eigenständige Einheiten zu belassen, Schleswig durfte nicht per Verfassung enger an das Königreich gebunden werden als Holstein.

Das Danmarks Riges Grundlov („Grundgesetz des Reichs Dänemark“), mit dem der Absolutismus abgeschafft und die konstitutionelle Monarchie mit Zweikammerparlament (Reichstag), bestehend aus Oberhaus (Landsting) und Unterhaus (Folketing), eingeführt wurde, unterzeichnete König Friedrich VII. Karl Christian am 05. Juni 1849. Die letzte Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1953 bezog sich auf die Abschaffung des Oberhauses, wodurch ein Einkammerparlament – das Folketing – entstand, sowie auf die Einführung der weiblichen Thronfolge (männliche Thronfolger haben Vortrittsrecht). Die Gemeinschaftsverfassung für den dänischen Gesamtstaat wurde 1855 verabschiedet, jedoch noch im selben Jahr von der holsteinischen Ständeversammlung verworfen und 1858 für Holstein und Lauenburg außer Kraft gesetzt. Mit dem Tod von Friedrich VII. Karl Christian 1863 gelangte Christian IX. (Stammvater der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg) auf den Thron. Das im November 1863 verabschiedete „Grundgesetz für die gemeinsamen Angelegenheiten des Königreichs Dänemark und des Herzogtums Schleswig“, auch als Novemberverfassung bekannt, sollte das Grundgesetz von 1849 vervollständigen sowie die Gemeinschaftsverfassung von 1855 ersetzen und sah die Einschränkung des freien und allgemeinen Wahlrechts von 1849 vor und bezog Schleswig enger mit ein. Dieser Sachverhalt, der im Gegensatz zum Londoner Protokoll stand, löste ein Ultimatum von Österreich und Preußen aus (Aufhebung der Novemberverfassung und Räumung von Schleswig) und als dieses Verstrich den Deutsch-Dänischen Krieg, der zwischen dem 01. Februar und dem 30. Oktober 1864 andauerte. Der Zweite Schleswig-Holsteinische Krieg, wie diese Auseinandersetzung auch bezeichnet wird, endete mit dem Frieden von Wien und dem Verlust der drei Herzogtümer. Nach der Gasteiner Konvention 1865 ging Holstein an Österreich, Schleswig und Lauenburg an Preußen. Nach dem Ableben von Christian IX. 1906 übernahm Friedrich VIII. bis 1912 die dänische Krone.

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